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Naturfreibad Kressbachsee
Kressbachsee

HAUS- UND BADEORDNUNG

§1 Zweck der Haus- und Badeordnung

› Voraussetzung für einen angenehmen Aufenthalt im Naturfreibad Kressbachsee sind gegenseitiges Verständnis und Rücksichtnahme. In Ihrem eigenen Interesse bitten wir Sie, diese Haus- und Badeordnung sowie die Ratschläge und Anweisungen unserer Mitarbeiter zu beachten. Sie dienen der Sicherheit, Ordnung sowie der Sauberkeit im gesamten Bad einschließlich der Außenanlagen.

§2 Verbindlichkeit der Haus- und Badeordnung

› Die Haus- und Badeordnung ist für alle Nutzer verbindlich.

› Mit dem Erwerb der Zugangsberechtigung erkennt jeder Nutzer/Badegast die Haus- und Badeordnung für einen sicheren und geordneten Betriebsablauf an.

› Das Personal oder weitere Beauftragte des Bades üben das Hausrecht aus. Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter ist Folge zu leisten. Nutzer, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können des Hauses verwiesen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet. Darüber hinaus kann ein Hausverbot durch die Geschäfts-/Betriebsleitung oder deren Beauftragte ausgesprochen werden.

› Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungen oder Nutzung durch bestimmte Personengruppen (z.B. Schul- und Vereinsschwimmen) können Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf.

› Beim Schulschwimmen, Vereinstraining oder anderen Sonderveranstaltungen sind die entsprechenden Vereins- und Übungsleiter hauptsächlich dafür verantwortlich, dass alle Teilnehmer die Haus- und Badeordnung beachten.

› Politische Handlungen, Veranstaltungen, Demonstrationen, die Verbreitung von Druckschriften, das Anbringen von Plakaten oder Anschlägen, Sammlungen von Unterschriftenlisten sowie Nutzung des Bades zu gewerblichen oder sonstigen nicht badüblichen Zwecken sind nur nach Genehmigung durch den Betreiber erlaubt.

§3 Zutritt

› Der Besuch des Naturfreibads Kressbachsee steht grundsätzlich jeder Person frei; für bestimmte Fälle können Einschränkungen geregelt werden.

› Jeder Nutzer muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte oder Zutrittsberechtigung für den jeweiligen Nutzungsbereich sein. Mit Betreten des Nutzungsbereiches ist eine Weitergabe der Eintrittskarte oder Zutrittsberechtigung nicht zulässig.

›  Besucher die nur den Kiosk nutzen wollen, erhalten lediglich täglich zwischen 11:30 und 13 Uhr (zum Mittagstisch) sowie abends ab 20 Uhr freien Eintritt.

› Der Badegast muss Eintrittskarten oder Zugangsberechtigungen sowie vom Badebetreiber überlassene Gegenstände so verwahren, dass ein Verlust vermieden wird. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben liegt bei einem Verlust ein schuldhaftes Verhalten des Badegastes vor. Der Nachweis des Einhaltens der vorgenannten ordnungsgemäßen Verwahrung obliegt im Streitfall dem Badegast.

› Für Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr ist die Begleitung einer geeigneten Begleitperson erforderlich. Weitergehende Regelungen und Altersbeschränkungen (z.B. Wasserrutschen, Sprungturm) sind möglich.

› Der Zutritt ist u.a. Personen nicht gestattet:

a) die unter Einfluss berauschender Mittel stehen

b) die Tiere mit sich führen

c) die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) oder offenen Wunden leiden.

› Gästen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können, ist der Zutritt nur mit einer geeigneten Begleitperson gestattet.

› Die Benutzung des Freibades durch geschlossene Gruppen wird allgemein oder im Einzelfall gesondert geregelt. Ein Anspruch auf Zuteilung bestimmter Bade- und Übungszeiten besteht nicht. Bei Benutzung durch geschlossene Gruppen obliegt die Aufsichtspflicht nicht der Versorgungs- und Bädergesellschaft mbH, sondern der jeweiligen Schule, dem Verein oder Verband.

§4 Eintrittskarten und Preise

› Die jeweils geltenden Preise entnehmen Sie bitte den öffentlichen Aushängen am Eingang des Naturfreibads Kressbachsee oder unserer Homepage.

› Gegen Zahlung des Eintrittspreises erhalten Sie eine gültige Eintrittskarte, mit der Ihnen der Zutritt zum Naturfreibad Kressbachsee gewährt wird. Sie berechtigt zur Benutzung der gesamten umzäunten Anlage.

› Gelöste Eintrittskarten können nicht zurückgenommen werden. Bitte beachten Sie, dass der Preis für eine verlorene oder nicht ausgenutzte Eintrittskarte nicht erstattet werden kann.

› Gelöste Mehrfacheintrittskarten (Zehnerkarten, Saisonkarten) sind ab dem Zeitpunkt des Erwerbs für diese Saison gültig.

› Saisonkarten verlieren ihre Gültigkeit, wenn sie anderen Personen übertragen werden. Das Personal ist in diesem Falle berechtigt, die Saisonkarte einzuziehen.

› Die an der Kasse erhaltene Eintrittskarte oder Zutrittsberechtigung bzw. der beim Erwerb der Zugangsberechtigung ausgegebene Kassenbon ist bis zum Verlassen des Bades aufzubewahren.

› Das Wechselgeld ist sofort zu kontrollieren; spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.

› Bei Einschränkung der Nutzung einzelner Angebote oder einzelner Betriebsteile oder bei Schließung des Bades im laufenden Betrieb besteht kein Anspruch auf Minderung oder Erstattung.

§5 Öffnungszeiten

› Die Badesaison beginnt in der Regel Anfang Mai und endet Mitte September. Bei entsprechender Witterung kann der Beginn und das Ende der Badesaison angepasst werden.

› Während der Saison ist das Bad in der Regel täglich von 10.00 bis 20.00 Uhr geöffnet. Die Öffnungszeiten können witterungsbedingt verkürzt werden. Ansprüche gegen den Betreiber können dadurch nicht abgeleitet werden. Die aktuellen Öffnungszeiten finden Sie im Aushang des Eingangsbereichs und auf unserer Homepage. An Tagen ungünstiger Witterung bleibt das Naturfreibad geschlossen.

› Im Naturfreibad Kressbachsee können die Öffnungszeiten auch aus betriebstechnischen Gründen geändert werden. Ansprüche gegen die Versorgungs- und Bädergesellschaft Ellwangen mbH können daraus nicht abgeleitet werden.

› Aus betriebstechnischen Gründen kann das Naturbad geschlossen werden. Die Schließung und Wiedereröffnung wird öffentlich bekannt gegeben. Dauerkarteninhaber haben in diesem Fall keinen Rechtsanspruch auf Einlass bzw. Erstattung des entrichteten Eintrittspreises.

› Die Betriebsleitung kann die Benutzung des Bades oder Teile davon einschränken (bspsw. bei Veranstaltungen, Gewitter…). Bei Überfüllung des Bades ist die Badeleitung berechtigt, weiteren Badegästen vorübergehend den Eintritt zu verweigern, damit ein ordnungsgemäßer Badebetrieb gewährleistet ist. Über diese zeitweilige Schließung entscheidet die Leitung des Bades, sie ist jederzeit wieder aufhebbar.

› Bitte beachten Sie, dass die Badezeit 15 Minuten und der Einlass ins Naturfreibad Kressbachsee eine Stunde vor Badschließung enden. Das Bad ist spätestens zum Ende der Öffnungszeiten zu verlassen.

§6 Verhaltensregeln

› Die Badegäste benutzen alle Anlagen des Freibades auf eigene Gefahr.

› Bitte behandeln Sie die Einrichtungen des Bades pfleglich.

› Gäste, die bei der Benutzung des Naturfreibads Kressbachsee durch eigenes Verschulden Verunreinigungen oder durch Missbrauch Schäden verursachen, haften hierfür im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

› Jeder Gast hat alles zu unterlassen, was Anstand, den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sauberkeit, Sicherheit, Ruhe und Ordnung im Bad zuwiderläuft.

› Das Rasieren bzw. die Entfernung von Körperbehaarung in der Dusche sowie das Kürzen bzw. Schneiden von Finger- und Fußnägeln in den Umkleiden ist verboten. Verwendete Sonnenschutzmittel, Insektenschutzmittel o.ä. sollen vor dem Baden im See entfernt werden.

› Jeder Nutzer hat sich auf die in einem Badebetrieb typischen Gefahren durch gesteigerte Vorsicht einzustellen.

› Raucher, auch von elektrischen Zigaretten, bitten wir, sich rücksichtsvoll in Bezug auf die anderen Badegäste zu verhalten.

› Zerbrechliche Behälter (z.B. aus Glas oder Porzellan) dürfen zur Vermeidung von Verletzungen nicht mit in den Badebereich, Seeeinstieg, zum Nichtschwimmerfloß oder in den Rutschenbereich genommen werden.

› Bitte benutzen Sie zur Entsorgung von Abfall die zur Verfügung gestellten Behälter.

› Speisen und Getränke dürfen nur zum eigenen Verzehr mitgebracht werden. Getränke dürfen nicht in den Bereich der Wasseranlagen mitgebracht werden. In der Gastronomie dürfen mitgebrachte Speisen und Getränke nicht verzehrt werden.

› Der übermäßige Konsum von alkoholischen Getränken in den Räumen und auf dem Gelände des Freibades ist untersagt, es wird ein maßvoller Umgang erwartet. Angetrunkene und betrunkene Personen werden vom Freibad verwiesen. Das Aufsichtspersonal kann Ausnahmen von Verboten genehmigen, wenn eine Gefährdung und Belästigung anderer Badegäste ausgeschlossen ist.

› Vermeiden Sie aus Rücksichtnahme auf andere Badbesucher Ruhestörungen, beispielsweise durch Musikinstrumente, Radios, lautes Rufen oder Ähnliches.

› Bewegungsspiele und Sport sind – auch ohne Bälle und sonstige Geräte – nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen und mit Rücksicht auf andere Badegäste auszuüben.

› Das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung ist sittenwidrig. Bildaufnahmen sind deshalb nur unter Einhaltung der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen erlaubt.

› Beim genehmigten Fotografieren sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass keine Besucher abgebildet werden, die dem nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Fotografen müssen bei der Versorgungs- und Bädergesellschaft mbH eine Fotoerlaubnis beantragen, die nur für einen definierten Zeitraum Gültigkeit hat.

› Die Ausübung eines Gewerbes im Naturfreibads Kressbachsee ist nicht erlaubt. Ausnahmen bedürfen einer Genehmigung durch die Versorgungs- und Bädergesellschaft Ellwangen mbH.

› Einzelkabinen dürfen grundsätzlich nicht von mehreren Personen belegt werden.

› Sollten Sie die Einrichtung verunreinigt oder beschädigt vorfinden, bitten wir Sie, dieses umgehend dem Personal mitzuteilen.

› Fundsachen sind dem Personal zu übergeben und werden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen behandelt.

› Wertschließfächer stehen dem Nutzer nur während der Gültigkeit seiner Zutrittsberechtigung zur Verfügung. Auf die Benutzung besteht kein Anspruch. Nach Betriebsschluss werden alle noch verschlossenen Wertfächer geöffnet und ggf. geräumt. Der Inhalt wird als Fundsache behandelt.

› Das Angeln ist innerhalb der Badezone am Westufer verboten! Außerhalb der Badeflächen ist das Angeln nur mit einem Erlaubnisschein des Sportfischer-Verein Ellwangen 1961 e.V. erlaubt. Bei starkem Andrang von Badegästen an einzelnen Tagen kann der Bademeister die zur Ausübung des Angelsports zur Verfügung stehenden Flächen weiter einschränken.

› Das Betreten von Eisflächen im Winter ist verboten. Die Tragfähigkeit der Eisflächen wird nicht geprüft und die Eisflächen werden nicht frei gegeben.

§7 Badekleidung

› Der Aufenthalt und das Baden im Naturfreibad werden nur mit üblicher Badekleidung gestattet. Die Entscheidung hierüber hat der Schwimmmeister zu fällen. Das Tragen von langer Solarschutz-Badebekleidung ist erlaubt, das Baden mit Baumwollkleidung ist nur in Ausnahmefällen mit Zustimmung des Schwimmmeisters zulässig.

› Bitte beachten Sie, dass Badebekleidung im See weder ausgewaschen noch ausgewrungen werden darf. Für diese Zwecke stehen Ihnen die hierfür vorgesehenen Einrichtungen zur Verfügung.

§8 Seenutzung

› Das Baden im Naturfreibad Kressbachsee ist nur im durch die Bojen-Linien im See markierten Schwimmer-Bereich erlaubt. Dieser ist auch durch ein Schild ausgewiesen. Die Badeaufsicht erstreckt sich auch nur auf dieses Areal. Das Baden im See außerhalb dieses Bereichs erfolgt auf eigene Gefahr, die Versorgungs- und Bädergesellschaft übernimmt hierfür keine Haftung. 

› Das Baden im Gewässer ist nur zu den Öffnungszeiten (§5) und bei gleichzeitiger Wasseraufsicht durch die Anwesenheit von Rettungspersonal erlaubt. Ist keine Wasseraufsicht/kein Rettungspersonal anwesend gilt ein grundsätzliches Badeverbot.

› Auf Tier und Natur im und um den Kressbachsee ist Rücksicht zu nehmen. Das Füttern von Wasservögeln oder anderer Tiere ist untersagt.

› Sensible Bereiche, wie das durch Schwimm-Bojen gekennzeichnete Areal um den Biberbau am Nordufer, sind von Schwimmern zu meiden.

› Die angebotenen Wasserattraktionen verlangen Umsicht und Rücksichtnahme auf die anderen Badegäste.

› Die Benutzung des Sprungturms und der Inseln im See ist nur geübten Schwimmern erlaubt. Im See selbst gibt es keine Trennung in Nichtschwimmer/Schwimmerbereich. Für Nichtschwimmer eignet sich die Schwimminsel sowie der abgetrennte Kleinkinderspielbereich. Der Kleinkinderbereich ist Kindern bis zum Alter von unter 6 Jahren vorbehalten.

› Beim Kleinkinderbereich und an den Flachwasserzonen, die zum Spielen und Plantschen von Kleinkindern genutzt werden, besteht vorrangig die Aufsichtspflicht der begleitenden Personen (Elternaufsicht).

› Die Benutzung von Schnorcheln, Bällen oder Poolnudeln und jeglichen Schwimmhilfsmitteln erfolgt auf eigene Gefahr. Bei der Benutzung von Booten, beim Stand-Up-Padelling sowie im Umgang mit Schwimmflossen, Luftmatratzen und ähnlichem ist grundsätzlich Rücksicht auf andere Schwimmer zu nehmen. Es ist ein entsprechender Sicherheitsabstand zu wahren.

› Es ist strengstens verboten, andere Personen unterzutauchen, zu Fall zu bringen oder in den See/die Nichtschwimmerinsel zu stoßen.

› Bitte nehmen Sie Rücksicht auf andere Badegäste und vermeiden Sie Störungen durch Übungen und Spiele.

› Die Benutzung von Sprunganlagen und Wasserrutschen geht über die im Badebetrieb typischen Gefahren hinaus; der Nutzer hat sich darauf in seinem Verhalten einzustellen. Diese Anlagen dürfen nur nach Freigabe durch das Personal genutzt werden.

› Bei Benutzung der Sprungtürme hat sich der Besucher davon zu überzeugen, dass der Sprung ohne Gefährdung anderer Badegäste möglich ist. Beim Springen ist darauf zu achten, dass nur eine Person das Sprungbrett betritt und der Sprungbereich frei ist. Nach dem Sprung muss der Sprungbereich sofort verlassen werden.

› Das Unterschwimmen des Sprungbereichs bei Betrieb der Sprunganlage ist untersagt.

› Wasserrutschen dürfen nur entsprechend der aushängenden Beschilderungen benutzt, der Sicherheitsabstand beim Rutschen muss eingehalten und der Landebereich sofort verlassen werden.

› Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr.

§9 Reinigung des Badewassers

› Das Badewasser wird nicht mit Desinfektionsmitteln sondern über natürliche Regenerationsbereiche und Pflanzenfilter gereinigt. Aufgrund der fehlenden Desinfektion des Badewassers kann ein erhöhtes Risiko für die menschliche Gesundheit durch Krankheitserreger nicht ausgeschlossen werden. Dieses Risiko erhöht sich mit Zunahme des Badebetriebes.

§10 Aufsicht

› Das Personal übt das Hausrecht aus und hat im Interesse aller Besucher dafür zu sorgen, dass die Bestimmungen dieser Haus- und Badeordnung eingehalten werden. Seinen Anordnungen ist Folge zu leisten.

› Das Personal sowie die Besucher des Naturfreibads Kressbachsee sind angehalten, sich im gegenseitigen Umgang höflich und zuvorkommend zu verhalten.

› Das Personal ist befugt, Besucher, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen und die gegebene Anweisung nicht beachten, aus dem Bad zu verweisen. Wird eine solche Aufforderung nicht befolgt, so muss mit Erstattung einer Strafanzeige gerechnet werden. Liegen grobe Verstöße vor oder werden Anweisungen des Personals wiederholt missachtet, kann ein Hausverbot ausgesprochen werden. Eine Erstattung des Eintrittsgeldes erfolgt in diesem Fall nicht. Auf das Recht zur Gegendarstellung bei der Versorgungs- und Bädergesellschaft mbH wird hingewiesen.

§11 Sonderveranstaltungen

› Im Bereich des Naturfreibads Kressbachsee können Sonderveranstaltungen durch Schulen, Vereine und Verbände durchgeführt werden. Über die Anträge entscheidet im Einzelfall die Geschäftsführung. Falls eine Einschränkung des allgemeinen Badebetriebs erforderlich ist, wird dies rechtzeitig durch Aushang oder Presse-Information bekannt gegeben.

§12 Haftung und Schadensersatz

› Es wird nicht für Schäden gehaftet, die durch Zuwiderhandlung gegen die Haus- und Badeordnung, gegen die Anweisung des Personals oder durch unsachgemäße Benutzung der Einrichtung entstanden sind.

› Schäden, die Besucher erleiden, müssen unverzüglich dem anwesenden Personal gemeldet werden. Schadensersatzansprüche müssen unverzüglich schriftlich bei der Versorgungs- und Bädergesellschaft mbH geltend gemacht werden.

› Die Badegäste benutzen das Naturfreibad Kressbachsee auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtungen des Betreibers, das Bad und seine Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu halten. Für höhere Gewalt und Zufall wie Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet der Betreiber nicht.

› Für die Zerstörung, Beschädigung oder den Verlust der in die Einrichtung eingebrachten Sachen wird nicht gehaftet.

› Der Betreiber oder seine Erfüllungshilfen haften für Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt nicht für die auf den Parkplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge.

› Für Wertsachen und Bargeld stehen den Besuchern Wertschließfächer in begrenztem Maße zur Verfügung. Eine Haftung gegen Verlust übernimmt der Betreiber nicht. Insbesondere werden keine Verwahrpflichten begründet. Es liegt allein in der Verantwortung des Nutzers, bei der Benutzung eines Garderobenschrankes und / oder eines Wertfaches diese ordnungsgemäß zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel sorgfältig aufzubewahren.

› Das Rechtsverhältnis zwischen Badegast und Betreiber des Wellenbads ist ausschließlich privatrechtlich.

› Bei schuldhaftem Verlust der gemäß §3 vom Badbetreiber überlassenen Gegenstände werden folgende Pauschalbeträge in Rechnung gestellt: 15 Euro.

› Dem Nutzer wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder dass er wesentlich niedriger ist als der Pauschalbetrag.

› Der Betreiber ist nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§13 Inkrafttreten

› Die Haus- und Badeordnung für den Kressbachsee tritt zum 01.05.2024 in Kraft.

Download Haus- und Badeordnung